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Staatliche zivilrechtliche Haftung für Unterlassungen der öffentlichen Verwaltung
Der Staat kann in Ausübung seiner öffentlichen Funktion und durch seine Beauftragten so handeln (oder es unterlassen), dass er anderen Personen Schaden zufügt. Diese Schäden können durch die unterschiedlichsten Tätigkeiten verursacht werden, z. B. durch Bautätigkeiten, den Transport von Personen oder die Nutzung von Strom. Es handelt sich um alltägliche Situationen, die leicht eintreten können. Sie führen jedoch dazu, dass ...

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